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Vorbeugender Brandschutz

Auszug aus der Hessischen Bauordnung (HBO) § 13:
Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Unter dieser Maßgabe der hessischen Bauordnung entstehen die Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz. Unter vorbeugendem Brandschutz versteht man organisatorische, bauliche oder technische Maßnahmen, die bereits im Vorfeld eines Umbaus / Neubaus eingeplant und berücksichtigt werden. Nur durch einen guten, vorbeugenden Brandschutz können im Ereignisfall Gefahren effektiv bekämpft werden und so Folgeschäden und -kosten gering gehalten werden.

Der vorbeugende Brandschutz betrifft Sie auch im privaten Umfeld und hat direkte Auswirkungen. So zum Beispiel im Bereich der Rauchwarnmelderpflicht, die seit dem 01.01.2015 in Hessen gilt:

» Rauchwarnmelderpflicht Hessen

Die Werkfeuerwehr Behring deckt im Bereich vorbeugender Brandschutz unter anderem diese Aufgaben ab:

  • Beratungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes bzw. bei Kompensationsmaßnahmen
  • Behördenkontakte im vorbeugenden Brandschutz. Diese umfassen Abstimmungen zu brandschutztechnischen Belangen in Verbindung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle und die Begleitung von Gefahrenverhütungsschauen
  • Durchführen von Begehungen in regelmäßigen Abständen mit Fachabteilungen der Firmen
  • Beratung im Rahmen von Umbau- oder Veränderungsmaßnahmen 
  • Einbindung bei Sicherheitsgesprächen zu aktuellen sicherheitsrelevanten Themen

Die Werkfeuerwehr ist bei Brandschutzkonzepten eng eingebunden, die bei Neu- oder Umbauten von besonderen Objekten erstellt werden müssen.

Dabei liegt der Fokus auf den speziellen Gegebenheiten am Standort Behringwerke. Die Brandschutzkonzepte werden durch die Werkfeuerwehr kontrolliert und auf Plausibilität überprüft.

Ihr Ansprechpartner ist:
Christian Naumann
Tel.: +49 (0) 6421 39 - 72 70
E-Mail: Christian.Naumann@pharmaserv.de